Pfingstgrundstraße, 97816 Lohr-Sackenbach

Rufnummern siehe Fußzeile tierheimlohr@t-online.de

Erbschaft

Tiere als Erben – Vorsorge für Ihr Tier!

Wenn sich Ihre Angehörigen im Falle Ihres Todes nicht um Ihr Tier kümmern können, dann haben Sie die Möglichkeit, testamentarische Verfügungen für Ihr Tier zu treffen. Ihr Tier kann nicht als Erbe eingesetzt werden.
Auch wenn Tiere nach § 90a BGB nun nicht mehr als Sachen gelten, setzt das deutsche Recht für die Erbfähigkeit eine allgemeine Rechtsfähigkeit voraus, die nur natürliche und juristische Personen (wie z.B. ein eingetragener Tierschutzverein) besitzen.

Möchten Sie also sicherstellen, daß Ihr Tier auch nach Ihrem Tode noch gut versorgt wird, dann können Sie den Tierschutzverein Main-Spessart e.V. in Ihrem Testament bedenken. In dieser Verfügung können Sie unseren Tierschutzverein dazu verpflichten, liebevoll für Ihr hinterbliebenes Tier zu sorgen und ein passendes neues Zuhause zu suchen. Denn unzählige Tiere haben in den letzten Jahren bei uns im Tierheim ein Zuhause gefunden als Übergangs- und Verweilstation oder auch als “Altersruhesitz” für viele Jahre.

Sollten Sie Fragen zum Thema Erbschaft und Ihrem Tier haben, scheuen Sie sich bitte nicht, uns zu kontaktieren. Gerne informieren wir Sie persönlich und vertraulich und unsere Diskretion ist selbstverständlich. Unsere 1. Vorsitzende Frau Ursula Rosenkranz erreichen Sie unter 09352-604550 von 11:30 – 13:00 Uhr.